Anforderungen an Atteste im Asylverfahren
Atteste, die im Asylverfahren beim BaMF eingereicht bzw. vor Gericht genutzt werden sollen, sollten folgende Punkte umfassen:
- die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage Ihre fachliche Beurteilung erfolgt ist (mit welcher Häufigkeit und Dauer erfolgten die Behandlung und die Patientengespräche? Welche Symptome hat der Patient [bei PTBS auch, ob ein „A-Kriterium“ vorliegt]? Auf welchen Schilderungen des Patienten beruht die Diagnose? Bitte geben Sie die Schilderungen in groben Zügen wieder.)
- die Methode der Tatsachenerhebung (auf welches Prüfverfahren stützt sich die Diagnose? Wurden fremd anamnesistische Angaben herangezogen? Falls die Diagnose auf den Schilderungen des Patienten beruht, sind die Schilderungen glaubhaft?)
- die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbilds (Diagnose)
- den Schweregrad der Erkrankungen und ihre Behandlungsbedürftigkeit
- die Folgen, die sich aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben (Beschreiben Sie diese bitte plastisch und konkret, am besten anhand von Beispielen.)
- die Wahrscheinlichkeit, mit der die geschilderten Gefahren eintreten würden
- ihre Behandlung (einschließlich Kontrolluntersuchungen, Operationen, und Medikamente, die erforderlich sind (mit Name, Wirkstoff, ggf. geeignete Substitute))
- die Evaluation der Reiseunfähigkeit, bei psychischen Erkrankungen insbesondere, ob eine wesentliche Gefahr von Destabilisierung, Retraumatisierung oder Suizidalität besteht
- falls Reiseunfähigkeit vorliegt, ob bzw. ggf. wann frühestens und unter welchen Voraussetzungen die Reisefähigkeit vorliegen könnte